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Poller spießt Punto auf -
Gericht weist die Klage ab

Paderborner Richter bleiben bei ihrer Rechtsauffassung

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Die Stadt Paderborn darf weiterhin ungestraft Verkehrssünder »harpunieren«. In einem Zivilprozess erklärte das Landgericht Paderborn die Polleranlage »An der Alten Synagoge« gestern erneut für zulässig und wies die Schadenersatzklage einer Autofahrerin aus Burgdorf ab.

Die Frau aus der Nähe von Hannover wollte zu einem Beerdigungsamt in der Busdorfkirche und hatte sich in der komplizierten Verkehrsführung verfangen. Aus der Straße »Am Bogen« wollte sie nach rechts in Richtung Kasseler Straße abbiegen und folgte einem Linienbus, der aus der Heiersstraße kam. Dessen Fahrer hatte den stählernen Pfosten per Funk im Boden versenkt. Als der Bus hinter der automatischen Schließanlage anhalten musste, kam der nachfolgende Fiat-Punto direkt über der Pollerröhre zum Stehen. Genau in jenem Moment fuhr der Eisenpfahl wieder nach oben und bohrte sich in die Ölwanne des Autos. Für den Schaden in Höhe von 2 420 Euro wollte sie nun die Stadt haftbar machen.
Nach dem ersten von bislang etwa einem Dutzend aufgespießten Autos hatte das Oberlandesgericht Hamm Warnschilder verlangt, die Schadenersatzklage aber abgewiesen. Diese Hinweisschilder auf die Polleranlage sind für Verkehrsteilnehmer, die aus der Heiers- oder Kasseler Straße kommen, deutlich erkennbar - nicht aber für jene, die, wie in diesem Fall, vom »Bogen« rechts abbiegen.
Während für den Paderborner Rechtsanwalt Heinrich Plückebaum die Rechtslage eindeutig ist, spricht dessen Kollege Bernd Winckler aus Hannover von einer »problematischen und irreführenden Verkehrsführung«. Allerdings hatte seine Mandantin offenbar verbotswidrig die rote Ampel ignoriert und auch das Verkehrszeichen »Fußgängerzone« missachtet.
Der fehlende Warnhinweis »Am Bogen« war deshalb auch nicht prozessentscheidend. Die gesamte Verkehrssituation im Bereich der Polleranlage sei so gestaltet, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer fragen müsse, »ob dort überhaupt eine öffentliche Straße ist«, machte Richter Manfred Adam deutlich. Mit Rechtsabbiegern trotz Rotlichts müsse die Stadt auch nicht rechnen. Die Klage wurde deshalb - wie alle anderen zuvor - abgewiesen. Az.: 4 O 519/04

Artikel vom 25.11.2004