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Die Kirche hält an ihren
Kindergärten fest

Anzahl katholischer Kinder entscheidet

Kreis Paderborn (WV). Das Erzbistum Paderborn will bei seiner Sparpolitik nicht die Anzahl der katholischen Kindergärten, jedoch die Zahl ihrer Gruppen schrumpfen lassen. Betroffen seien Einrichtungen mit einem Katholikenanteil bei den Kindern von weniger als 75 Prozent, erklärte gestern Generalvikar Manfred Grothe. Die Kirche hält an einem flächendeckenden Angebot fest. Die neue Förderrichtlinie greife Mitte 2006. Das Erzbistum rechnet jährlich mit 30 Millionen Euro Steuerausfällen.

Meldungen über deutlich sinkende Einnahmen bei der Kirchensteuer haben besonders bei Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der katholischen Kindertageseinrichtungen Unsicherheiten und Befürchtungen hervorgerufen. Das Erzbistum hat jetzt, trotz der Notwendigkeit unabwendbarer Einsparungen, ein deutliches Zeichen doch auch für den Fortbestand von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Kirchengemeinden gesetzt.
Die demographische Entwicklung weise starke Rückgänge bei den Kinderzahlen für die nächsten Jahre aus, auch sinkt die Zahl der Taufen beständig. Vor dem Hintergrund schwieriger werdender finanzieller Rahmenbedingungen wurden die Förderrichtlinien für Kindertageseinrichtungen zum 1. August 2006 geändert.
Übergangszeiten
für Härtefälle
Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil katholischer Kinder werden auch in Zukunft in vollem Umfang durch das Erzbistum gefördert. Für andere Einrichtungen reduziert das Bistum seine Unterstützung um die Kosten für eine Kindergartengruppe. Davon betroffen sind Einrichtungen mit einem Anteil katholischer Kinder von weniger als 75 Prozent. In den Diaspora-Gemeinden gelte hier ein Anteil von unter 50 Prozent. Im Falle von besonderer Härte, vor allem bei ein- und zweigruppigen Kindergärten, sieht die Richtlinie Übergangszeiten vor. Auch können Rechtsträger von Tageseinrichtungen die Abgabe oder Schließung einer Einrichtung zu Gunsten des Erhalts von Gruppen in einer anderen Einrichtung beschließen.
In einem Brief an alle Kirchengemeinden mit Kindertageseinrichtungen erklärt Generalvikar Manfred Grothe, dass die Reduzierung der Förderung für die betroffenen Gruppen nicht zwangsläufig die Schließung und die damit unter Umständen verbundene Entlassung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeute. Aufgrund des gesetzlichen Auftrages der Kindertageseinrichtungen rät der Generalvikar betroffenen Kirchenvorständen zu Verhandlungen mit der öffentlichen Hand.
Der Generalvikar bittet die Kirchenvorstände um zeitnahes und konsequentes Handeln. Da im kommenden Frühjahr die Grundlagen für das Kindergartenjahr 2005/2006 gelegt würden, müssten Entscheidungen schon bald getroffen werden.

Artikel vom 25.11.2004