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3. Änderungssatzung vom 18. 11. 2004
zur Satzung
der StadtSparkasse Bad Oeynhausen vom 13. 1. 1995
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat gemäß § 5 des Gesetzes über die Sparkassen sowie über die Landesbank Nordrhein-Westfalen und Sparkassen- und Giroverbände (Sparkassengesetz - SpKG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. 10. 002 (GV. NRW. S. 50, ber. S. 578/SGV. NRW. 764) in der Sitzung am 13. 10. 2004 folgende 3. Änderungssatzung beschlossen:
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1)
Der Verwaltungsrat besteht aus
a)
b)
c)
  dem vorsitzenden Mitglied
  7 weiteren sachkundigen Mitgliedern
  2 Dienstkräften der StadtSparkasse
Die vorstehende 3. Änderung zur Satzung der StadtSparkasse Bad Oeynhausen tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die durch sie ersetzten Regelungen außer Kraft.
Mueller-Zahlmann Bunte
Bürgermeister Schriftführer
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 3. Änderungssatzung zur Satzung der StadtSparkasse Bad Oeynhauen vom 13. 1. 1995 wird hiermit, nachdem das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am 3. 11. 2004 - SK 20.02-1-1 (Bad Oeynhausen) IV C 2 - gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 des Sparkassengesetzes NRW die Satzungsänderung genehmigt hat, öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a)

b)
c)
d)

eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bad Oeynhausen, den 18. 11. 2004
Klaus Mueller-Zahlmann
Bürgermeister

Artikel vom 26.11.2004