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Chance für den Edeka-Markt

Parteien signalisierten Verhandlungsbereitschaft um Fortbestand

Lübbecke/Münster (WB). Im Rechtsstreit um den Edeka-Markt in Gehlenbeck zeichnet sich möglicherweise ein Ende ab. In einem Termin vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster signalisierten gestern beide Parteien Verhandlungsbereitschaft.

Von nun folgenden Gesprächen der beteiligten Parteien wird es abhängen, ob die Gehlenbecker auch in Zukunft bei Edeka an der Lindenstraße einkaufen können.
Nachdem ein Anwohner gegen die Baugenehmigung für den Supermarkt geklagt hatte, stellte das Oberverwaltungsgericht Münster im Oktober 2002 die Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung fest. Die Edeka zeigte sich davon unbeeindruckt. Durch die Überarbeitung des Bebauungsplanes bügelte die Stadt die Schwachstellen aus, doch es wurde eine erneute Nachbesserung erforderlich, nachdem im Frühjahr dieses Jahres in einem Schallschutzgutachten ein höherer Lärmschutz für erforderlich gehalten wurde. Im Spätsommer des vorausgegangenen Jahres war zudem vom Verwaltungsgericht Minden die vorläufige Stilllegung von 28 Parkplätzen verfügt worden. Zum Ablauf des Monats März dieses Jahres hatte der Anwalt des klagenden Anliegers gar die Stilllegung des Marktes gefordert.
Nun zeichnet sich ein Silberstreif am Horizont in diesem seit Jahren andauernden Rechtsstreit um den Supermarkt ab.

Artikel vom 26.11.2004