07.12.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kundengeld für Trikotwerbung


Ich habe auch Widerspruch eingelegt und habe unter dem Vorbehalt der Rückforderung eine Abbuchungserlaubnis unterschrieben. Was soll man machen? Am Ende wird ja doch der überhöhte Betrag bei der Jahresendabrechnung eingefordert und nötigenfalls eingeklagt. Ein Skandal ist, dass E.ON Kundengelder für die Trikotwerbung an den maroden BvB 09 zahlt. Ein Monopolist hat doch Werbung nicht nötig.
Beim Gasbezug hat man keine Wahl. Aber beim Strom!
HANS-JOACHIM KNILLMANNPostfach 1874Paderborn

Artikel vom 07.12.2004