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BMW-Pilot schleuderte
Mofafahrer in den Tod

Geldstrafe und Sperrfrist nach tödlichem Unfall

Herford (cl). Der Strafprozess vor Richterin Judith Warner und Oberstaatsanwalt Heinrich Rempe war für alle Beteiligten sehr schwer: Es wurde der tragische Unfall am letzten Septembersonntag 2003 auf der Salzufler Straße kurz vor dem Ortsausgangsschild verhandelt, bei dem der Mofafahrer Björn C. (Namen geändert) einen Monat vor seinem 17. Geburtstag von dem gerade 21 Jahre alt gewordenen BMW-Fahrer Karsten D. so schwer erfasst wurde, dass er noch am selben Abend im Klinikum Minden starb.

Trotz eines schnellen Transports mit dem Rettungshubschrauber war ihm nicht mehr zu helfen (das HERFORDER KREISBLATT berichtete). Das Opfer war auf die Motorhaube und gegen die Windschutzscheibe geschleudert worden und ein ganzes Stück über das Wagendach hinaus geflogen. Er blieb 57 Meter vom Ort der Kollision entfernt liegen.
Der Russlanddeutsche Karsten D. saß am Steuer des 5-er BMW, dessen Halter daneben. Die Bünder wollten nach Bad Salzuflen, waren nach Aussage von Zeugen schon spätestens vom Bergertor an zu flott unterwegs, kurz vor dem Ortsende gab der Fahrer noch einmal richtig Gas und setzte trotz durchgezogener Mittellinie zum Überholen an, obwohl ihm die unsichere Fahrweise des Mofafahrers schon zuvor aufgefallen war. Wahrscheinlich machte Björn C. in diesem Moment einen Schlenker nach links, der BMW versuchte noch mit einer Vollbremsung auszuweichen, konnte aber den Unfall und seine tragischen Folgen nicht mehr verhindern.
Karsten D. begann im Januar 2004 eine Laufbahn bei der Bundeswehr, bei der er sich zunächst für vier Jahre verpflichtet hat. Eine Berufsausbildung hat er nicht, eigentlich wollte er auf Dauer beim Militär bleiben. Ob die Bundeswehr den Obergefreiten noch in ihren Reihen behalten möchte, ist nach dem Urteil fraglich, denn neben der Verurteilung zu 3600 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze) soll ihm 14 Monate nach dem Unfall die Fahrerlaubnis entzogen werden und für mindestens 15 Monate gesperrt bleiben.
Karsten D. hatte den Führerschein damals nach wenigen Tagen wiederbekommen und konnte seither weiter am Straßenverkehr teilnehmen. Ob Verteidiger Andreas Stuke Berufung einlegen wird, ist noch unklar. Die Eltern des Unfallopfers konnten trotz fachärztlicher Betreuung das Geschehen noch nicht verarbeiten.

Artikel vom 22.11.2004