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Apotheker wehrt sich
gegen Verbandsklage

Juristischer Streit über Preisnachlass bei Arzneimitteln

Von Ralf Meistes
Herford (HK). »Ich werde das vor Gericht ausfechten«. Der Ärger über den Apothekerverband ist bei Apotheker Siamak Davoudi (38) groß. Dem Herforder war per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Bielefeld das Schalten einer Anzeige untersagt worden. In dieser Annonce hatte Davoudi apothekenpflichtige Produkte für einen begrenzten Zeitraum vergünstigt angeboten.

Im Fall Davoudi begründet das Landgericht das Urteil damit, dass der Herforder Apotheker nicht mit einer allgemeinen Preisherabsetzung geworben habe, sondern mit Rabatten. Dies mache die Gestaltung der Anzeige deutlich, in der unter anderem mit dem Wort Preissturz geworben wurde, der für einen kurzen Zeitraum beschränkt sei. Derartige Anzeigen seien laut Heilmittelwerbegesetz nicht zulässig. Zur Begründung heißt es: Durch Zuwendungen könnten Kunden zu unüberlegtem und unnötigem Kauf von Medikamenten veranlasst werden.
Siamak Davoudi, der eine Apotheke im Marktkauf-Gebäude in Herford und eine Apotheke in Enger betreibt, sieht dies anders und schaltete einen Anwalt ein. »Dem Kunden wird doch die Vergleichsmöglichkeit genommen, obwohl er eigentlich mehr Eigenverantwortung beim Kauf seiner Arzneimittel übernehmen soll. Ich sehe mein Handeln voll im Einklang mit der vom Bund verabschiedeten Gesundheitsreform«, sagt der 38-Jährige. Der Gesetzgeber habe mit dem Fall der Preisbindung zum 1. Januar 2004 doch gerade einen Preiswettbewerb einführen wollen.
Den Vorwurf der Gegenseite, er habe Rabatte gewährt, kann Davoudi nicht nachvollziehen. »Wenn ich eine Packung Aspirin verkauft habe, gab es bei mir nichts gratis dazu. Außerdem galt die Preisherabsetzung für alle Kunden.« Deshalb ist sich der Herforder Apotheker ziemlich sicher, dass er den Rechtsstreit gewinnt.
Anders sieht dies derzeit noch die Apothekenkammer Westfalen-Lippe in Münster. »Pillen sind nun mal keine Bonbons«, sagt Michael Schmitz von der Apothekenkammer. Er kann den Schritt des Apothekerverbandes nachvollziehen. »Wir bewegen uns hier allerdings in einer rechtlichen Grauzone. Es gibt beispielsweise einen Gerichtsbeschluss, bei dem ein Apotheker mit zehn Prozent Preisnachlass geworben hatte und vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Recht bekam. Das Landgericht Münster hatte hingegen die Rabatt-Reklame eines Apothekers für unzulässig erklärt«, erläutert Schmitz.
Im Fall vor dem Landgericht Münster habe der Apotheker den zehnprozentigen Rabatt nur einer bestimmten Kundengruppe angeboten. Dies sei bei seinem Mandaten anders, hält Davoudis Anwalt dagegen. Dennoch warnt Michael Schmitz von der Apothekenkammer davor, mit Preisnachlässen zu werben. »Jeder muss damit rechnen, dass es für ihn ein negatives Gerichtsurteil gibt.« Für Davoudi ist diese Haltung um so unverständlicher, »da Preisvergleiche bei apothekenpflichtigen Produkten heutzutage im Internet problemlos möglich sind«. Als Apotheker sei es seine Pflicht, seine Kunden auf Einsparmöglichkeiten hinzuweisen. Dafür werde er juristisch kämpfen.

Artikel vom 19.11.2004