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»Freispruch« für Landrat

Heckenrodung: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein


Von Stephan Rechlin
Kreis Gütersloh (WB). Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat das Verfahren gegen Landrat Sven-Georg Adenauer eingestellt. Dem Landrat waren bei einer unerlaubten Hecken-Rodung in Gütersloh kein Amtsmissbrauch und keine Rechtsbeugung nachzuweisen.
Den Strafantrag hatte der Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh gestellt. Er ging damit gegen eine seiner Ansicht nach verbotene Rodung einer Friedhofshecke durch die Gütersloher St. Pankratius Gemeinde vor. Die Gemeinde hatte im Juni die Hecke am Friedhof an der Bultmannstraße durch einen Zaun ersetzen lassen. Wegen der Lege-, Brut- und Aufzuchtphase heimischer Vögel hätte diese Hecke nicht gerodet werden dürfen, meinte der Arbeitskreis. Doch der Landrat duldete als zuständige untere Landschaftsbehörde die Beseitigung des verbliebenen Hecken-Restes.
Weil der Landrat die Rodung der Hecke nicht aktiv genehmigt hatte, sieht die Staatsanwaltschaft keine Indizien für Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung. Gegen die katholische Kirchengemeinde sei darüber hinaus ein Bußgeldverfahren verhängt worden. Das bestätigt Wilhelm Gröver von der unteren Landschaftsbehörde. Der Gemeinde sei auferlegt worden, den neuen Zaun mit rankenden Pflanzen zu begrünen. Darüber hinaus müsse die Gemeinde mehrere Großbäume pflanzen - wo das sein werde, stehe noch nicht fest. Komme die Gemeinde diesen Auflagen nach, werde der Kreis Gütersloh das Bußgeldverfahren einstellen. »Uns ist der Nutzen für die Natur wichtiger als die Zahlung eines Bußgeldes«, erläutert Gröver die Linie des Kreises. Die Gemeinde habe vorbehaltlos zugestimmt. »Auch sie setzt sich gerne für den Erhalt der Natur ein.«

Artikel vom 16.11.2004