Gescher (dpa). Für seine Verteidigung im Montessori-Prozess hat Anwalt Derk Röttgering aus Gescher als erster den Ehrenpreis der Strafverteidiger »pro reo« erhalten. Er habe »trotz einer beispiellosen öffentlichen und justiziellen Vorverurteilung mit überragendem Einsatz die Rechte seines Mandanten und damit das Recht an sich gewahrt«, hieß es in der Begründung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). In dem Prozess um den angeblichen 750fachen Missbrauch von Kindergarten-Kindern war der unschuldige Erzieher 1995 nach zweieinhalb Jahren freigesprochen worden.