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Spenger muss 150 Sozialstunden leisten


Spenge (cl). Zu zwei Monaten auf Bewährung und 150 Sozialstunden hat Richterin Judith Warner kürzlich den Spenger Emil T. (Name geändert) verurteilt. Der 34-Jährige war nach Zeugenaussage am 15. Januar in Schlangenlinien über die Mühlenburgerstraße geradelt. Kein Auto kam an ihm vorbei, auch der Gegenverkehr staute sich. Kurz vor seiner Wohnung stürzte der Radler schließlich, bei einer Blutuntersuchung wurden knapp 2,6 Promille ermittelt.
Emil T. hätte jedoch mit einer deutlich geringeren Strafe von nur 30 Tagessätzen davon kommen können: Es war bei diesem Strafbefehl übersehen worden, dass der Alkoholkranke schon zweimal wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und dreimal wegen Widerstands, Polizisten-Beleidigungen und Betrugs vorbestraft war und zur Tatzeit unter Bewährung stand. Doch obwohl die Richterin ihn mehrfach warnte, bestand Emil T. darauf, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.

Artikel vom 13.11.2004