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Mutig gegen Gewalt an Frauen

Arbeitkreis zeigt in Broschüre Auswege aus dem Teufelskreis auf

Von Wolfgang Braun
Kreis Höxter (WB). In 121 Fällen häuslicher Gewalt schritt die Kreispolizeibehörde Höxter 2003 ein. 2004 waren es bis September 83 Ermittlungsverfahren. Dabei: »Die Dunkelziffer ist vermutlich außerordentlich hoch«, so die Kriminalbeamtin Anne von Oiste-Neumann, die das Kripo-Kommissariat Vorbeugung leitet.

Die Polizistin ist Mitglied im Arbeitskreis »Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen im Kreis Höxter«, der unter anderem Beratungsstellen, viele Gleichsstellungbeauftragte, Jugendfreizeitstätten, das Frauen- und Kinderschutzhaus im Kreis Höxter, Rechtsanwältinnen, Psychologinnen, Ärztinnen und Carola Breker als stellvertretende Landrätin des Kreises Höxter angehören. Seit 1997 bietet der Arbeitskreis Rat und Hilfe und trat mit verschiedenen Aktionen zu dem Tabu-Thema an die Öffentlichkeit. Jetzt hat der Kreis in vollkommen überarbeiteter Form die Broschüre »Nur Mut gegen die Gewalt an Frauen und Mädchen« neu herausgegeben, deren Absicht es ist, Handlungsmöglichkeiten für Frauen in Gewaltbeziehung und für Menschen, die helfen wollen, aufzuzeigen. Sehr ausführlich ist die Liste der Telefonnummern und Adressen von Beratungsstellen. »Frauen, die Gewalt erfahren haben, sind tief verunsichert. Eine solche Informationsmöglichkeit gibt ihnen spürbar mehr Sicherheit«, beschreibt die Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Christa Brüning, den Wert dieses Heftes, das vom Land NRW gefördert wurde.
Eingearbeitet in die gründlich überarbeitete Neuauflage der Schrift aus der Jahre 1999 sind Informationen über wichtige rechtliche Neuerungen, die es beispielsweise Polizeibeamten erlauben, einen gewaltätigen Ehemann für eine Frist von bis zu zehn Tagen den Zutritt zu seiner Wohnung zu verwehren, damit die geschlagene Frau Schutz, Rat und Hilfe suchen kann. »In 65 Fällen war 2004 von dieser neuen Möglichkeit des Wohnungsverweises bei häuslicher Gewalt im NRW-Polizeigesetz Gebrauch gemacht worden«, nennt von Oiste-Neumann Zahlen.
Noch weitreichenderen Schutz bietet das Gewaltschutzgesetz, das es gestattet, für einen längeren Zeitraum dem gewaltätigen Lebenspartner - zu etwa 95 Prozent sind es Männer - zu verbieten, sich der Wohnung seines Opfers auch nur zu nähern oder es anzurufen.
Ein wichtiger Aspekt ist neben den Informationen über offene und verdeckte Formen der Gewalt, über den Teufelskreis der Gewalt in Partnerschaften und Wegen aus dieser schlimmen Situation auch der Blick auf die mitbebetroffenen Kinder und die katastrophalen Folgen von Übergriffen gegen die Mutter auf deren Seelenleben. Rat finden auch die Nachbarn, Verwandten und Freunde, die Zeugen von häuslicher Gewalt werden: »Hören und sehen Sie nicht weg!«, ist dabei die Devise. Rund um die Uhr steht unter 0171-5430155 eine Ansprechpartnerin zur Verfügung.
www.nein-zu-gewalt
-gegen-frauen.de

Artikel vom 13.11.2004