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Dem Gericht ferngeblieben:
Angeklagter muss in Haft

Diebstahl begangen und Polizisten geschlagen


Steinhagen/Halle (hj). Der 27-jährige Angeklagte erschien erst gar nicht vor Gericht. Dennoch sah sich Richter Peeter-Wilhelm Pöld veranlasst, ihn trotz Abwesenheit zu verurteilen. Dem Steinhagener wurde Diebsthahl sowie vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. All das soll er im vergangenen Jahr in Steinhagen begangen haben, als er sechs Flaschen Asbach aus einem Geschäft entwendete.
Als er geschnappt wurde, entschied er sich, einem Haller Polizeibeamen so stark ins Gesicht zu schlagen, das dieser heute noch an den Verletzungen laboriert.
Insgesamt vier Vorbelastungen stehen seit 2001 im Register des Angeklagten, mehrere Freiheitsstrafen hat er abgesessen. Bei der Verhandlung gestern einigten sich Staatsanwaltschaft und Amtsgericht auf eine weitere Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Monaten und zwei Wochen. Dem Angeklagten wurde zur Auflage gemacht, sich endlich therapieren zu lassen und dem geschlagenen Polizisten ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zukommen zu lassen.

Artikel vom 13.11.2004