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Verpackung von Werther's Original kaum geschützt

Storck kann für Form und Verpackung ihrer »Werther's Original Echte« Bonbons in der Europäischen Union keinen Markenschutz beanspruchen. Das Haller Unternehmen August Storck KG wollte beide für sich reservieren. Das EU-Gericht erster Instanz urteilte gestern in Luxemburg, weder die dreidimensionale Darstellung der Bonbons noch deren Abbildung in der Verpackung ließen eine Unterscheidung zwischen den Karamellbonbons von Storck und ähnlichen Süßigkeiten anderer Hersteller zu. Die Bonbonform unterscheide sich nicht wesentlich von anderen handelsüblichen Grundformen. Das Foto zeigt die Bielefelder Rewe-Mitarbeiterin Alina Antimonow mit zwei Tüten »Werther's Original«. AZ T-396/02 Foto: Bernhard Pierel

Artikel vom 11.11.2004