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Landeszuschuss für
Kleinkläranlagen


Espelkamp (WB). Die Stadtverwaltung Espelkamp weist darauf hin, dass die Landesregierung NRW das Außer-Kraft-Treten der Förderrichtlinie zur »Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft« vom 31. Dezember 2004 um ein Jahr auf den 31. Dezember 2005 verschoben hat. Dadurch sind Antragstellungen für die Gewährung von Zuschüssen zur Verbesserung der Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen auch 2005 weiterhin möglich.

Artikel vom 11.11.2004