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Rat wählt die neuen Ortsvorsteher

Ernennungsurkunden werden am 16. November in einer Feierstunde überreicht


Lübbecke (jug). In ihrer Sitzung heute Abend (17 Uhr) werden sich die Mitglieder des Stadtrates unter anderem mit der Wahl der neuen Ortsvorsteher beschäftigen. Einstimmig hatte bereits der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung den Vorschlägen der Fraktionen zugestimmt.
Entsprechend den bei der Kommunalwahl Ende September in den Ortsteilen erzielten Ergebnissen benennt die SPD insgesamt fünf Ortsvorsteher, die CDU zwei. Die Sozialdemokraten hatten aus ihren Reihen folgende Kandidaten vorgeschlagen: Alswede: Günther Vullriede; Blasheim: Manfred Muth; Gehlenbeck: Ulrike Bökenkröger; Eilhausen: Günter Bösch und für Nettelstedt Hartmut Ende. Die CDU schlägt für Stockhausen Jörg Bernardt vor, für Obermehnen Karl-August Schlingmann.
Während Günther Vullriede, Günter Bösch, Hartmut Ende und Karl-Heinz Schlingmann zugleich neue und alte Ortsvorsteher wären, sollen mit Manfred Muth, Ulrike Bökenkröger und Jörg Bernardt »Neue« gewählt werden. Ulrike Bökenkröger würde dann Wilhelm Tempelmeier (SPD) ablösen, Jörg Bernardt seine Vorgängerin Karin Siebe (CDU). Aufgrund der neuen Mehrheitsverhältnisse in Blasheim würde Manfred Muth Nachfolger von Eckhardt Rux (CDU).
Nach der Wahl im Rat heute Abend erhalten die neuen Ortsvorsteher am kommenden Dienstag, 16. November, ihre Ernennungsurkunden. Beginn der kleinen Feierstunde wird um 17 Uhr im Kantinenraum des Verwaltungsgebäudes, Kreishausstraße 2-4, sein. Die Ortsvorsteher werden für die Dauer der Wahlzeit, die am 1. Oktober 2004 begonnen hat, zu Ehrenbeamten des Rates ernannt.
Die Ortsvorsteher nehmen die Belange ihres Ortsteils gegenüber dem Rat wahr. Ergänzend sind sie für ihre Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt. Sie sind somit Bindeglied zwischen Ort und Stadtrat. Sie sind jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrer Ortschaft aufzugreifen und an den Rat, an einen seiner Ausschüsse oder an den Bürgermeister weiterzugeben.
Als Verwaltungsaufgaben kann von den Ortsvorstehern zum Beispiel die Entgegennahme und Weiterleitung von Anregungen der Bürger an die Verwaltung wahrgenommen werden, Meldungen von Mängeln an die Stadtverwaltung oder die Mitwirkung bei der Durchführung von Statistiken, Zählungen und Sammlungen.

Artikel vom 11.11.2004