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Karsten Speck
nimmt Strafe an


Dortmund (dpa). Das Urteil gegen Schauspieler Karsten Speck (44) ist rechtskräftig. Das Dortmunder Landgericht teilte gestern mit, Speck habe ebenso wie die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet. Der Schauspieler war wegen Betruges zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte Investoren für ein Bauprojekt angeworben, obwohl er wusste, dass das Geld möglicherweise zweckentfremdet würde. Ein Opfer hatte sich das Leben genommen. Bis zum Antritt der Haftstrafe bleibt der Schauspieler auf freiem Fuß.

Artikel vom 10.11.2004