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Einspruch gegen den Kreis

Obere Lutter: Stadt zweifelt Genehmigung an


Gütersloh (WB/rec). Die Stadt streitet die vom Kreis Gütersloh gewährte Einleitungs-Erlaubnis für die Firma Zimmermann an. Im Streit um die Belastung des Klärwerks Obere Lutter folgt Stadtbaurat Josef E. Löhr in diesem Punkt der Kritik des Gutachtens.
Im Gutachten waren die Einleitungen der Firma Zimmermann als illegal bezeichnet worden. Die Genehmigung durch den Kreis Gütersloh trage den hohen Werten an chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) in den Abwässern nicht ausreichend Rechnung. Diese Darstellung weist der Kreis Gütersloh zurück. Die Genehmigung halte sich an die Abwasserrahmenverordnung des Bundes.

Artikel vom 09.11.2004