11.11.2004
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Es wird gebeten, die Angaben auf der Lohnsteuerkarte, insbesondere die Lohnsteuerklasse zu überprüfen.
Lohnsteuerpflichtige, die ihre Steuermerkmale für unrichtig halten oder die keine Lohnsteuerkarten erhalten haben, können sich an das Einwohneramt und die Verwaltungsnebenstellen der Stadt Paderborn zu den üblichen Öffnungszeiten wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 05251/88-1188 oder im
Internet unter: http://www.paderborn.de
Kinder, die am 01. Januar 2005 das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, werden nur vom Finanzamt Paderborn auf Antrag unter Vorlage entsprechender Nachweise, z.B. Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung, in die Lohnsteuerkarte eingetragen.
Paderborn, 05. November 2004
Der Bürgermeister
Paus
Artikel vom 11.11.2004