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Landgericht
verhängt
harte Strafe

Missbrauchsprozess


Löhne/Bielefeld (pjs/per). Ein 52-jähriger Handwerksmeister aus Löhne, der sich an einem zwölfjährigen Kind vergangen hatte (diese Zeitung berichtete in der Mittwochsausgabe), muss für lange Zeit ins Gefängnis. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Bielefeld verurteilte den Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 104 Fällen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.
Im Prozessauftakt am Dienstag in dieser Woche hatte der 52-Jährige Herbert R. (Name von der Redaktion geändert) die ihm zur Last gelegten Missbrauchstaten eingeräumt. Seit Februar 2003 war es zwischen dem Handwerksmeister und der erst zwölfjährigen Tochter seiner Mieter in Kirchlengern zu sexuellen Kontakten gekommen - einvernehmlich und mehrfach pro Woche: Aus seiner Sicht eine »Liebesbeziehung«, nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hingegen ein vom Angeklagten geschaffenes Abhängigkeitsverhältnis. Er habe das Mädchen ausgenutzt.
Ein minder schwerer Fall komme daher nicht in Betracht, forderte die Staatsanwältin sechs Jahre Freiheitsstrafe. R. habe wissen müssen, dass er sich über ein Verbot hinwegsetze.
Verteidiger Achim Depenbrock sprach sich für eine Strafmilderung aus, weil angesichts der besonderen Beziehung kein Missbrauch im üblichen Sinn vorliege. Der nicht vorbestrafte Angeklagte habe nichts getan, was die Zwölfjährige - die ihn immer noch liebe - nicht auch gewollt habe, argumentierte der Rechtsanwalt.
Die Richter ließen sich von der vermeintlichen »Liebesgeschichte« indes nicht erweichen, zumal der Angeklagte sogar nach Strafanzeige und Vorladung weiterhin mit dem Teenager verkehrte. Der 40 Jahre ältere Mann sei hier eindeutig in der Verantwortung gewesen. Auch wirkte sich das Geständnis des Angeklagten nicht strafmildernd aus.
Die Verteidigung schloss gestern nicht aus, gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision einzulegen.

Artikel vom 05.11.2004