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Sechs Jahre Haft für Missbrauch

Mann (52) gestand Beziehung zu erst zwölfjährigem Mädchen


Bielefeld/Kirchlengern (pjs). Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 104 Fällen hat die Jugendstrafkammer des Bielefelder Landgerichts am Donnerstag den 52-Jährigen Herbert R. aus Löhne zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.
Seit Februar 2003 war es zwischen dem Handwerksmeister und der erst zwölfjährigen Tochter seiner Mieter in Kirchlengern zu sexuellen Kontakten gekommen - einvernehmlich und mehrfach pro Woche: Aus seiner Sicht eine »Liebesbeziehung«, nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hingegen ein vom Angeklagten geschaffenes Abhängigkeitsverhältnis. Er habe das Mädchen ausgenutzt.
Ein minder schwerer Fall komme daher nicht in Betracht, forderte die Staatsanwältin sechs Jahre Freiheitsstrafe. R. habe wissen müssen, dass er sich über ein Verbot hinwegsetze.
Verteidiger Achim Depenbrock aus Herford sprach sich für eine Strafmilderung aus, weil angesichts der besonderen Beziehung kein Missbrauch im üblichen Sinn vorliege. Der geständige und nicht vorbestrafte Angeklagte habe nichts getan, was die Zwölfjährige - die ihn immer noch liebe - nicht auch gewollt habe, argumentierte der Rechtsanwalt.
Die Richter ließen sich von der vermeintlichen »Liebesgeschichte« indes nicht erweichen, zumal der Angeklagte sogar nach Strafanzeige und Vorladung weiterhin mit dem Teenager verkehrt hatte. Der 40 Jahre ältere Mann sei hier eindeutig in der Verantwortung gewesen.
Eine Revision gegen das Urteil wird von der Verteidigung nicht ausgeschlossen.

Artikel vom 05.11.2004