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Arbeitsamt vor
Gericht erfolglos

25-Jährige wurde frei gesprochen

Herford (cl). Einen glatten Freispruch auf Kosten der Landeskasse konnte Rechtsanwältin Ruth Siekmeier für ihre Mandantin, die 25-jährige Wilma N. (Name geändert), herausholen. Die Angeklagte soll die Bundesanstalt für Arbeit betrogen haben.

Die junge Frau absolvierte eine Umschulung und bezog eine Berufsausbildungsbeihilfe. Bei ihren Anträgen soll sie wahrheitswidrig verschwiegen haben, dass sie noch im elterlichen Haushalt lebt. So seien 624 Euro zu Unrecht angewiesen worden. Der entsprechende Rückzahlungsbescheid erging und wurde auch rechtskräftig, da die Mindenerin nichts dagegen unternommen hatte.
Die Herforder Behörde, die auch für den Kreis Minden/Lübbecke zuständig ist, hat schon ein Inkassobüro beauftragt, um die Forderung plus Nebengebühren einzutreiben. Erst als auch ein Strafbefehlsantrag gegen Wilma N. erging, wandte sie sich an das Anwaltsbüro Brüntrop. So kam es zur öffentlichen Verhandlung vor Richterin Alexandra Sykulla und Amtsanwalt Markus Ehresmann - doch der Fall wurde eher peinlich für die Agentur.
Wilma N. ist seit fünf Jahren verheiratet, ihre Tochter ist ebenso alt. Die dreiköpfige Familie bewohnte eine Mietwohnung, die Mutter der Angeklagten eine andere. So wurde beschlossen, gemeinsam eine Doppelhaushälfte zu mieten, auch um die Betreuung des Enkelkindes während der Ausbildung bzw. Berufstätigkeit sicherzustellen. Die Oma bewohnt zwei Zimmer im dritten Stock, die Küche muss sie sich aber im Erdgeschoss mit ihren Angehörigen teilen. Die Jüngeren tragen auch sämtliche Nebenkosten, während die Miete geteilt wird. Wenn überhaupt ein gemeinsamer Haushalt vorliegt, dann wohnt eher die Großmutter bei der Familie der Tochter als umgekehrt. So entschied das Gericht auf Freispruch für Wilma N..

Artikel vom 04.11.2004