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Lutz Drach wegen
Geldwäsche verurteilt

Fünf Jahre Haft im Entführungsfall Reemtsma

Wurde 1996 entführt: Jan Philipp Reemtsma.

Aachen (dpa). Lutz Drach muss wegen Geldwäsche von sechs Millionen Schweizer Franken aus der Reemtsma-Entführung fünf Jahre hinter Gitter. Der Bruder des Reemtsma-Entführers Thomas Drach sei im Jahr 2000 an drei Geldtransporten beteiligt gewesen, stellten die Aachener Richter gestern in ihrem Urteil fest.
In dem Prozess am Aachener Landgericht hatte es keine Hinweise auf die noch verschwundenen 14 Millionen Euro Lösegeld aus der Entführung von Jan Philipp Reemtsma 1996 gegeben. Lutz Drach hat laut Urteil die sechs Millionen Schweizer Franken in zwei Teilbeträgen einem Kurier in Aachen übergeben. Der versteckte das Geld in der Seitenverkleidung seines Autos und brachte es in zwei Fahrten nach Madrid.
Lutz Drach nahm es dort entgegen. Später gab er dem Kurier die Anweisung, das inzwischen nach Aachen zurückgebrachte Geld einem Kontaktmann auf dem Lütticher Bahnhof zu übergeben. Dort verlor sich die Spur.
Der Hamburger Millionär Jan Philipp Reemtsma war 1996 entführt und gegen Zahlung von 15 Millionen Euro freigekommen. Der Entführer Thomas Drach wurde 2001 zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Artikel vom 29.10.2004