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Russe erhielt
Höchststrafe

Straftaten waren Einreisegrund

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Um Straftaten zu begehen, ist ein 39-jähriger Russe nach Deutschland eingereist. Gestern verurteilte ihn das Landgericht Bielefeld zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft.

Der Mann hatte schon 1999 mit Komplizen unter Einsatz von scharfen Waffen eine Sparkasse in Bad Salzuflen (Kreis Lippe) und eine Volksbank in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke) überfallen. Bereits das Landgericht Mannheim hatte den Russen Oleg L. zu insgesamt zehn Jahren Haft wegen ähnlicher Delikte in Süddeutschland verurteilt, diese Strafe war jetzt von der Bielefelder Strafkammer in das neue Urteil einzubeziehen.
Im Juli 1999 war der Mann mit drei Komplizen maskiert und schwer bewaffnet in eine Sparkassenfiliale in Bad Salzuflen eingedrungen. Insgesamt erbeuteten sie seinerzeit 110 000 Mark. Staatsanwalt Franz-Josef Weber hielt dem Angeklagten besonders die Folgen für die Opfer vor. Noch heute leide eine der betroffenen Bankangestellten unter dem traumatischen Erlebnis. Die Frau führe kein normales Leben mehr, gehe keinen Hobbys mehr nach - sie habe »sich eingegraben«.
Im November kam es in Petershagen zu einem ähnlichen Raubüberfall. Drei Männer drangen - erneut maskiert und bewaffnet - in den Schalterraum der Volksbank-Geschäftsstelle ein und erzwangen die Herausgabe von Geld. Beute: 42 000 Mark. Erst nach weiteren Raubzügen unweit von Heidelberg und Mannheim konnte die Bande gestellt werden. Oleg L. sitzt seit 2001 die Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren ab.
In den vergangenen Jahren hatte der Russe mehrfach versucht, in eine nordrhein-westfälische Haftanstalt verlegt zu werden. Seine Hoffnung: Anders als in Baden-Württemberg, wo Schwerkriminelle ihre Haftstrafen fast bis zum Strafende verbüßen müssen, ist im NRW-Strafvollzug für Ausländer eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe möglich. Im Gegenzug hatte Oleg L. stets ein Geständnis für die vom Landgericht Bielefeld abgeurteilten Taten angekündigt.
Kammervorsitzender Dieter Fels machte dem Russen sehr deutlich, dass 15 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe schon ein »Entgegenkommen« sei. Fels: »Das Urteil soll eine Signalwirkung für alle osteuropäischen Straftäter sein. Diese müssen mit harten Strafen rechnen.« Eine Sicherheitsverwahrung nach der Haft wurde aber abgelehnt. Es sei nicht Aufgabe der deutschen Strafvollstreckung, sie hier über Gebühr aufzubewahren, sagte Fels mit Blick auf den Angeklagten.

Artikel vom 29.10.2004