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Unterbringung
zur Bewährung

Schwurgericht: Kein Tötungsvorsatz

Halle/Bielefeld (uko). Lediglich wegen vorsätzlicher Körpervereletzung und wegen Widerstandes hat das Landgericht den 23-jährigen Bielefelder belangt, der angeblich seine Freundin in Halle durch einen Zug töten lassen wollte. Die Richter ordneten gegen Heinz E. die Unterbringung in der Psychiatrie an, setzten die Maßregel jedoch zur Bewährung aus.

Ein versuchtes Tötungsdelikt schlossen am Donnerstag alle Prozessbeteiligten vor dem Schwurgericht aus. Das ominöse Geschehen spielte sich am Abend des 24. März auf dem Bahnübergang Mönchsweg des Haller Willem in Halle ab: Der epilepsiekranke Bielefelder Heinz E. war gemeinsam mit seiner Freundin in der Wohnung ihrer Mutter zu Gast. Gemeinsam hatte man reichlich Alkohol getrunken. Im Verlauf des Tages war es bereits zum Streit gekommen, so dass man abends entschied, allein die Freundin solle in die gemeinsame Bielefelder Wohnung zurückkehren.
Heinz E. entschied sich später anders, verfolgte seine Lebensgefährtin. In der Nähe des Bahnübergangs kam es erneut zu einer massiven verbalen Auseinandersetzung, während der die Frau dem Bielefelder hässlich Bemerkungen an den Kopf warf (»Krepier` doch . . .«). Der Streit mündete in ein Gerangel, Heinz E. warf die Frau zu Boden in das Schotterbett der Gleise.
Die Szene wurde vom Fahrdienstleiter des Bahnhofs bemerkt. Der Bahnbeamte schaltete schnell und gab den herannahenden Haller Willem, der schon die Station »Gerry-Weber-Stadion« verlassen hatte, nicht zur Weiterfahrt frei. Gleichzeitig kümmerten sich alarmierte Polizeibeamte um das heftigen Widerstand leistende Pärchen.
Ob das Paar gemeinsam aus dem Leben scheiden wollte, ob es sich nur um einen gegenseitigen tätlichen Streit gehandelt habe, das ließ Staatsanwalt Klaus Metzler dahinstehen. Ein versuchtes Tötungsdelikt scheide jedoch aus, sagte der Anklagevertreter im Einklang mit Verteidiger Goerg Schulze und Kammervorsitzender Jutta Albert. Alle Juristen hielten sich allerdings an den Expertenrat der Gutachter, die einerseits weitere Taten durch den Bielefelder nicht ausschließen mochten. Andererseits habe Heinz E. in der bisherigen Unterbringung in der Psychiatrie schon bedeutende Fortschritte gemacht. Schulze hielt seinem Mandanten auch unmissverständlich vor: Dass E. seine Medikamente nicht genommen habe, »das ist ihre Schuld«.
Entsprechend fielen die Bewährungsauflagen aus. Heinz E. habe sich freiwillig einer stationären Behandlung zu unterziehen, deren Dauer von den Ärzten bestimmt werde. Er habe sich anschließend in die ambulante Therapie zu begeben, und er habe stets seine Medikamente gegen epileptische Anfälle einzunehmen.

Artikel vom 29.10.2004