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»Stille« im
November

Sonn- und Feiertage


Paderborn (WV). Im November sind zwei Sonntage dem Gedenken an die Toten gewidmet: Der Volkstrauertag am 14. und der Totensonntag am 21.November. Diese Sonntage sind sogenannte »stille« Sonntage. Das ist insoweit wörtlich zu nehmen, als dass der Gesetzgeber für diese Tage sportliche Veranstaltungen, Zirkusveranstaltungen u.ä., den Betrieb von Spielhallen, musikalische und unterhaltende Darbietungen sowie alle unterhaltsamen öffentlichen Veranstaltungen zeitweise untersagt. Während das Veranstaltungsverbot für sportliche Veranstaltungen, Leistungsschauen, Zirkusveranstaltungen und den Betrieb von Freizeitanlagen am Volkstrauertag bis 13 Uhr begrenzt ist, gilt es für die darüber hinaus genannten Veranstaltungen sowohl am Volkstrauertag als auch am Totensonntag bis 18 Uhr. Die Ausführungen zum Veranstaltungsverbot bis 18 Uhr treffen auch für den 1. November (Allerheiligen) zu.

Artikel vom 30.10.2004