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Nach Schlaganfall
»Schein« entzogen


Salzkotten (WB). Bus- und Lastwagenfahrer müssen nach einem Schlaganfall ihren Sonderführerschein abgeben. Um diese Bestimmung des Verkehrsrechts dreht sich ein Prozess, der Freitag vor dem Verwaltungsgericht Minden begonnen hat. Dort klagte ein Mann aus Salzkotten gegen den Kreis Paderborn, der ihm den Schein entzogen hatte. Eine Routineuntersuchung hatte ergeben, dass der Mann 1994 einen Schlaganfall hatte. Er bestreitet das.

Artikel vom 23.10.2004