23.10.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zeugen unglaubwürdig: Freispruch

Versmolder Taxifahrer soll Freund einer Kundin angefahren haben

Versmold/Halle (fn). Liebe, Streit, Alkohol und ein Schuss Eifersucht - das war die Mixtur, die am Freitag den Hintergrund für eine Verhandlung vor dem Haller Amtsgericht bildete. Doch der eigentliche Vorwurf der Misshandlung und Unfallflucht gegen einen Versmolder Taxifahrer, der erhärtete sich nicht.

Den 43-jährigen Steinhagener Helmut G. sollte der Versmolder am Abend des 18. Mai dieses Jahres laut Anklage vor einer Pizzeria angefahren haben. Doch der Angeklagte schilderte den Hergang etwas anders. Er sei von der Freundin des Steinhagener Opfers, der 35-jährigen Silvia T. aus Oesterweg, nach Steinhagen zu besagter Pizzeria gerufen worden. Als sie in sein Taxi stieg, sei ihr Freund auf den Wagen zugelaufen, habe sich von der Fahrerseite aus auf die Motorhaube geworfen und auf die Fensterscheibe geschlagen. Als der Mann dann wieder neben seinem Wagen stand, sei er zügig los gefahren, um seine Kundin nach Versmold zu bringen. Beim Losfahren habe er den Steinhagener aber keineswegs touchiert oder angefahren.
Helmut G. erzählte hingegen, er habe seine Freundin daran hindern wollen, mit einem Mann wegzufahren, den er nicht kannte. Doch der sei »wie vom Teufel besessen« los gefahren, habe auf ihn zugehalten: »Er hat mich seitlich erwischt, und ich bin dann auf's Auto geflogen.« Ein Bekannter, der zur Zeit des Geschehens in der Pizzeria saß, wollte zudem das Geräusch gehört haben, wie ein Mensch auf ein Auto schlägt.
Silvia T. bestätigte in ihrer Aussage die Version des Taxifahrers. Und sie berichtete, dass ihr damaliger Freund am nächsten Tag zu ihr gesagt habe: »Ja, ich habe gar nichts, aber ich gehe trotzdem zum Arzt und erstatte Anzeige, bis ich Schmerzensgeld bekomme.« Das ärztliche Attest bestätigte in der Tat Prellung an Arm, Bein und Brustkorb.
Doch zu widersprüchlich und unglaubwürdig waren die beiden belastenden Zeugenaussagen gewesen. Am Ende der Verhandlung plädierte deshalb die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Und Richter Peeter-Wilhelm Pöld schloss sich dem an: »Es konnte kein Unfall nachgewiesen werden.«

Artikel vom 23.10.2004