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BEKANNTMACHUNG
der Feststellung des Jahresabschlusses 2003
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
»Abwasserbeseitigung der Stadt Versmold«
Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. 6. 1988 (GV. NW. S. 324) wird die Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2003, die Verwendung des Gewinns sowie der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Jahresabschlussprüfung bekannt gemacht.
1.
Feststellung durch die Stadtvertretung der Stadt Versmold
Die Stadtvertretung Versmold hat am 9. 9. 2004 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. 12. 2003 festgestellt und über die Gewinnverwendung wie folgt beschlossen:
»Der Jahresgewinn in Höhe von 92 692,47 EUR ist als Eigenkapitalverzinsung an den Haushalt der Stadt Versmold abzuführen.«
2.
Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2003 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG hat am 16. Juli 2004 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
»Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung der Stadt Versmold, Versmold, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresbschlussprüfung nach § 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnise über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kotrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermitelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.«
Herne, den 15 10. 2004
Die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
gez. Kowalewski

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 25. 10. bis 3. 11. 2004 im Bürgerbüro des Rathauses Versmold, Münsterstraße 16, 33775 Versmold, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
33775 Versmold, den 21. Oktober 2004
gez. Klute
(Bürgermeister)

Artikel vom 23.10.2004