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Britische Soldatinnnen contra Russlanddeutsche

Gerichtliches Nachspiel zur Schlägerei vor dem »Nosferatu« endet mit Geldbuße


Herford (cl). Gleich zwei Dolmetscherinnen waren notwendig, um wenigstens etwas Licht in eine internationale Gerichtsverhandlung zu bringen. Es ging um eine Körperverletzung, die am 31. Januar gegen 2 Uhr vor der Musikkneipe »Nosferatu« begangen wurde. Dabei erlitten zwei britische Soldatinnen Faustschläge ins Gesicht, eine stürzte zu Boden und trug ein blaues Auge davon. Dass der Übeltäter, der 25-jährige Russlanddeutsche Andrej A. (Name geändert), etliche Minuten später von einer ganzen Gruppe Briten gestellt und erheblich zusammengeschlagen worden ist, war nicht angeklagt.
Die Soldatinnen, Andrej A. und sein Begleiter standen zur Tatzeit mächtig unter Alkohol. Die jungen Männer sprachen eine Armeeangehörige an, die wegen privater Probleme vor der Wirtschaft saß. Sie hatte aber gar kein Interesse, sich auf die Annäherungsversuche einzulassen. In den Akten waren dezidiert gegenseitige obszöne Beleidigungen aufgeführt.
Wie dies passieren konnte, war angesichts der offensichtlich fehlenden gemeinsamen Sprachgrundlage ein Rätsel für Amtsanwältin Behr und Richterin Alexandra Sykulla.
Auf Anregung des Verteidigers wurde eine Einstellung des Verfahrens gegen 300 Euro Geldbuße zugunsten des Frauenhauses beschlossen. Die »private britische Strafvollstreckung« wurde stillschweigend gewertet. Der Angeklagte setzte noch zum Protest an »Aber ich habe doch gar nicht...«, wurde aber von seinem Anwalt abrupt gestoppt: »Egal, du bezahlst das jetzt, basta!« und ergänzte: »Mein Honorar hat er auch bezahlt, das wird schon klappen.« Damit bleibt Andrej A. ohne Vorstrafe.

Artikel vom 22.10.2004