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Paketdienst-Fahrer freigesprochen

Vorwurf der Unterschlagung nicht haltbar - Unterschrift passt nicht


Werther/Halle (dh). Er soll als Fahrer eines Paketdienstes drei Lieferungen unterschlagen haben. Diese Vorwürfe konnten gestern vor am Anmtsgericht Halle allerdings nicht erhärtet werden. Richter Michael Hunke sprach den 22-jährigen Wertheraner frei.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 8. Mai 2003 einen Automatik-Schweißfilter, am 17. Juni ein Videoband und am 5. August 2003 ein Päckchen mit Geschirrhandtüchern unterschlagen zu haben. Strafanzeige gegen ihn hatte sein ehemaliger Chef und Nachbar erstattet.
Bereits in einer ersten Verhandlung am 30. September hatte sich herausgestellt, dass die Geschirrhandtücher wieder aufgetaucht waren. Der Chef des Angeklagten
Päckchen wieder
aufgetaucht
war damals nicht erschienen, deswegen musste die Verhandlung gestern fortgesetzt werden.
Gestern Vormittag brachen schließlich auch die anderen beiden Tatvorwürfe wie ein Kartenhaus zusammen. Für die Unterschlagung des Pakets vom 8. Mai 2003 kam der Angeklagte nicht in Frage, weil er erst am 27. Mai des Jahres eingestellt worden war. Auch die Unterschlagung am 17. Juni konnte nicht auf das Konto des 22-Jährigen gehen: Die Unterschrift auf dem Lieferschein stammte nämlich dem Namen nach vom Firmeninhaber selbst oder von einem seiner beiden Söhne, die ebenfalls bei dem Paketdienst gearbeitet haben.

Artikel vom 22.10.2004