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Probe bis zur Umsetzung von Hartz IV

Gemeinnützige Tätigkeiten: Arbeitslosenhilfe-Empfänger können 1,30 Euro-Jobs übernehmen

Kreis Gütersloh (mdel). Was für Sozialhilfeempfänger bereits möglich war, wird jetzt auf die Bezieher von Arbeitslosenhilfe ausdehnt. In Zusammenarbeit von Bundes- agentur für Arbeit (BA) und Kreis Gütersloh können die Erwerbslosen zusätzliche und gemeinnützige Arbeit leisten.

Für BA und Kreis Gütersloh sind die Beschäftigungsangebote ein Probelauf bis zur Umsetzung von Hartz IV, wenn die so genannten »Ein-Euro-Jobs« zur Anwendung kommen. Die jetzt in gemeinnützige Arbeit vermittelten Arbeitslosenhilfe-Empfänger bekommen eine Mehraufwandsentschädigung von 1,30 Euro pro Stunde. Die Arbeitslosenhilfe erhalten sie ohne Einschränkung weiter.
Ziel ist es, die Erwerbslosen wieder an die Beschäftigung heranzuführen. Deshalb nehmen sie nicht nur gemeinnützige Tätigkeiten wahr. Mindestens 20 Prozent der Arbeitszeit sollen für die Vermittlung von testierbaren Fähigkeiten aufgewendet werden. Hierfür sind Qualifizierungsträger wie die AWO, Arbeitslosenselbsthilfe, Diakonie, DAA oder Kolping-Bildungswerk zuständig. Insgesamt arbeitet der Kreis mit 15 Bildungsträgern und mehr als 30 Beschäftigungsträgern zusammen. »Ein besonderer Teil der Qualifizierung ist ein einmonatiges Praktikum, das den Arbeitslosenhilfe-Empfänger zum Ende der sechs Monate dauernden Maßnahme auf den Übergang in reguläre Arbeit vorbereiten soll«, erklärt Rolf Erdsiek, Sachgebietsleiter Arbeit beim Kreis Gütersloh.
Pro Maßnahme stellt der Bund 500 Euro zur Verfügung. 200 Euro gehen an den Teilnehmer und 300 Euro an den Qualifizierungsträger. Neben der gemeinnützigen Arbeit für Sozialhilfebezieher (50 bis 100 Plätze) stehen dem Kreis Gütersloh 270 Plätze für zusätzliche Beschäftigungsangebote von Arbeitslosenhilfe-Empfängern zur Verfügung. Diese verteilen sich auf verschiedene Programmlinien für Jugendliche unter 25 Jahren und Erwachsene. Die Tätigkeitsarten sind sehr unterschiedlich. Denkbar ist die Unterstützung von Hausmeistern in öffentlichen Gebäuden, der Einsatz im hauswirtschaftlichen Bereich in Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen, die Begleitung von Senioren und behinderten Menschen, leichte Verwaltungsarbeiten, Aufgaben im Recycling-Bereich, Hilfe bei Hausaufgabenbetreuung und in der Sprachförderung, Landschaftspflegearbeiten, Beseitigung von wilden Müllkippen sowie Schönheitsreparaturen an und in öffentlichen Gebäuden.
Wie Michael Patz von der Bundesagentur gestern erklärte, leben derzeit rund 7000 Arbeitslosenhilfe-Bezieher im Kreis Gütersloh. Nach der Umsetzung von Hartz IV ist eine Ausweitung der Plätze für gemeinnützige Arbeit geplant. »Zwei Mal 450«, nannte Kreisdirektor Christian Jung als Richtgröße für ein Jahr. Was nicht unproblematisch ist: Schließlich soll keine Konkurrenz für Unternehmen geschaffen werden.

Artikel vom 22.10.2004