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Verhängnisvolle Affäre

38-Jährige zeigt ehemaligen Lebensgefährten an

Kirchlengen/Bad Oeynhausen (per). Was passieren kann, wenn eine Beziehung in einem regelrechten Rosenkrieg endet, dass musste Harald L. (Name geändert) gestern vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen am eigenen Leib erfahren. Der Vorwurf, seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Stein verletzt zu haben, wurde gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro eingestellt.

Es war eine Mischung aus dem Hollywood-Streifen »Eine verhängnisvolle Affäre« und der TV-Serie »Ehen vor Gericht«, die Richterin Britta Kurhofer-Lloyd serviert wurde. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten Harald L., am Abend des 16. April vergangenen Jahres Jutta S. auf der Bergkirchener Straße genötigt und mit einem Steinwurf an der Schulter verletzt zu haben.
Die 38-Jährige aus Kirchlengern, die mit dem Angeklagten von 1998 bis 2002 eine Beziehung gehabt hatte, schilderte, dass sie von dem 41-Jährigen derart ausgebremst worden sei, dass sie einen Unfall nur durch eine Vollbremsung ihrerseits verhindern konnte. »Es war nicht dass erste Mal, dass er mich mit dem Auto bedroht hat. Es gab bereits drei weitere derartige Vorfälle, bei denen ich nur durch Glück einen Unfall verhindern konnte«, sagte sie vor Gericht. Seit mittlerweile zwei Jahren werde Jutta L. von ihrem ehemaligen Lebensgefährten durch Anrufe belästigt und bedroht.
Harald L., der seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Pferdezubehör bestreitet, schilderte das »Verhältnis« jedoch vollkommen anders. Er sei es, der sich von Jutta S. 2002 getrennt habe und seitdem von ihr terrorisiert werde. »Sie hat auf Pferdemärkten, auf denen ich mit einem Stand vertreten war, Blödsinn über mich verbreitet. Dadurch habe ich viele Kunden verloren«, sagte der Mindener, der in einem Wohnwagen auf einem Espelkamper Campingplatz lebt. Er habe sogar eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es der 38-Jährigen verbiete, sich ihm näher als 50 Meter zu nähern. »Daran hat sie sich aber nicht gehalten.« Auch sei er von Jutta S. zweimal zu Unrecht wegen Fahrens ohne Führerschein angezeigt worden. Seinen Führerschein hatte Harald L. wegen der ihm zu Last gelegten Vorwürfe noch am Abend des 16. April 2002 abgeben müssen, hat ihn aber mittlerweile wieder ausgehändigt bekommen.
Als Alibi gab Harald L. an, während der Tatzeit bei seiner Mutter gewesen zu sein, um eine Lieferung von Futtertrögen abzuholen. Allerdings fehlte die Mutter des Angeklagten gestern entschuldigt vor Gericht und konnte deshalb nicht aussagen. Eine Zeugin im benachbarten Campingwagen hatte gegenüber der Polizei bestätigt, dass der 41-Jährige gegen 21 Uhr aufgebrochen und etwa um 22.30 Uhr zurückgekehrt sei. Richterin Kurhofer Lloyd hatte zur Vorbereitung auf diesen Fall einen Internet-Routenplaner zu Rate gezogen und so herausgefunden, dass die Fahrzeit vom Campingplatz zur Bergkirchener Straße circa 33 Minuten beträgt. Zur Erinnerung: Um 21.30 Uhr soll Harald L. Jutta S., die auf dem Weg zu ihrer Nachtschicht gewesen war, ausgebremst haben. Für den Staatsanwalt ein Indiz, »dass da mit der Nötigung wohl was gewesen ist«. Auch hatte eine nachfolgende Autofahrerin bestätigt, dass vor dem Auto von Jutta S. ein weiteres Auto stand.
Nicht nachzuweisen war Harald L. allerdings der Wurf mit dem Stein, zumal sich die Zeugin in dieser Angelegenheit in Widersprüche verwickelte. Daran änderte auch ein ärztliches Attest nichts, wonach die 38-Jährige eine Prellung an der Schulter erlitten hatte. Das Verfahren wurde gegen die Zahlung einer Geldbuße über 600 Euro eingestellt.

Artikel vom 22.10.2004