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Will seine Wiedereinstellung vor Gericht durchsetzen: Hans-Joachim Andersen.Foto: Oliver Horst

Ex-Pfleger will
Arbeitsplatz zurückerobern

Andersen klagt gegen Krankenhaus

Versmold/Bielefeld (mel). Für seine Wiedereinstellung im Versmolder Krankenhaus will Hans-Joachim Andersen kämpfen - das machte der ehemalige Betriebsratsvorsitzende gestern vor dem Arbeitsgericht Bielefeld deutlich. Andersen war am 11. August entlassen worden, weil er seine Dokumentationspflicht als Anästhesiepfleger vernachlässigt haben soll.
»Wir reden hier nicht über Kopfschmerztabletten, sondern über Betäubungsmittel«, betonte der Anwalt des Versmolder Krankenhauses, dessen Geschäftsführer Karl Wilhelm Mummert zum Gütetermin erschienen war. Dem Anästhesiepfleger Andersen war gekündigt worden, weil in den Protokollen über den Medikamentenbestand einmal zwei und einmal fünf Milligramm Betäubungsmittel fehlten. Dabei wird ihm jedoch nicht Diebstahl oder Unterschlagung vorgeworfen, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
»Ich bin mir da keiner Schuld bewusst«, verteidigte sich Hans-Joachim Andersen. Bei dem ersten Fehlbestand habe er sich lediglich verrechnet und diesen Fehler auch nachträglich korrigiert. Die fehlende Fünf-Milligramm-Ampulle, deutete er an, habe jemand später wieder zurückgestellt. »Mir wurde heimlich gesagt, dass die wieder da sei. Da habe ich erst geschaltet«, sagte Andersen. Aufgefallen waren die Unstimmigkeiten dem Leitenden Arzt, der die von Andersen ausgefüllten Protokolle unterschreiben sollte.
Der Anwalt des Krankenhauses wollte Andersens Angaben keinen Glauben schenken: »Er hat wissentlich etwas eingetragen, was nicht stimmt. Und das ist nun mal ein Verstoß gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften.« Auf die Frage des Arbeitsrichters Peter Clausen, ob man zu einer Einigung kommen könnte, ließ Andersens Anwalt Hartmut Geil durchblicken, dass man unter Umständen über eine Abfindung sprechen könne. Den Vorschlag wies die Gegenseite vehement zurück: »Über eine Abfindung werden wir weder in erster noch in zweiter Instanz diskutieren.« Höchstens könne man über eine ordentliche Kündigung reden. Im August hatte Andersen eine Verdachtskündigung erhalten, nachdem das Kreisgesundheitsamt den Fall geprüft hatte.
»Heute werden wir wohl nicht zu einem Ergebnis kommen«, fasste Richter Clausen im Anschluss an die Diskussion zusammen. »Mir zeigt das Gespräch, dass das Vertrauen des Arbeitgebers schwer erschüttert ist, daher sollten wir einen Kammertermin vereinbaren.« Während das Krankenhaus dem Gericht bis Mitte November die exakten Gründe für die Kündigung des Anästhesie-Pflegers vorzulegen hat, wird Andersen erst in der für den 18. Januar terminierten Verhandlung versuchen können, seine Wiedereinstellung vor Gericht zu erreichen.

Artikel vom 22.10.2004