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Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
51.0030/04/0106.1
Detmold, den 18. 10. 2004
Immissionsschutz
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windfarm mit9 Windenergieeinheiten
Gemäß § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Maka Windkraft GmbH & Co. KG WP Fürstenau mit Bescheid vom 8. 10. 2004 die Genehmigung gemäß §§ 4, 6 und 10 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windfarm mit9 Windenergieeinheiten erteilt wurde.
Die Grundstücke, auf denen die Windfarm errichtet und entsprechend betrieben werden soll, liegen im Außenbereich der Stadt Höxter in der Gemarkung Fürstenau, Flur 1, Flurstücke 25, 32 und Flur 11, Flurstücke 27, 40, 42, 83, 84.
Der Bescheid enthält Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zu der Bauausführung und zur militärischen Sicherheit.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung ergangen:
Gegen diese Entscheidung und die Festsetzung der Kosten kann innerhalb eines Monats nach der Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich an das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL zu richten oder zur Niederschrift in einer der Dienststellen des Staatlichen Amts für Umwelt und Arbeitsschutz OWL zu erheben.
Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Der Bescheid und seine Begründung liegt in der Zeit vom 2. 11. 2004 bis einschließlich 15. 11. 2004 beim
Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, Dezernat 21 (Zimmer A 307), Leopoldstraße 15, 32756 Detmold,
und bei der
Stadt Höxter Bauamt, Zimmer B 141, Gebäude B, Westerbachstr. 45, 37669 Höxter
aus.
Er kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden:
- beim Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
- montags bis freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- sowie nach Vereinbarung
- bei der Stadt Höxter
- montags bis freitags
- montags und donnerstags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- sowie nach Vereinbarung
Im Auftrag
(Gottschalk)

Artikel vom 25.10.2004