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Gericht ahndet Raserei in Schweicheln

23-Jähriger gefährdet mit seinen riskanten Manövern etliche Pkw-Fahrer

Hiddenhausen (cl). Der 23-jährige Russlanddeutsche Johann A. (Namen geändert) aus Bergkamen bestritt vor Richterin Alexandra Sykulla so gut wie jedes Fehlverhalten am 13. Mai auf der B 239 vor und in Hiddenhausen-Schweicheln. Allenfalls habe er einmal die durchgezogene Linie beim Überholen überquert, sei aber rechtzeitig wieder eingeschert, ohne jemanden zu gefährden.

Dann allerdings kam im Amtsgericht der Auftritt des ersten Zeugen, der die Sache in einem ganz anderen Licht darstellte: Der 34-jährige Herforder Stefan M. berichtete, wie ihn schon ab Kirchlengern das provozierende Fahrverhalten des Angeklagten genervt hat. Mal fuhr er ganz dicht auf, mal ließ er sich zurückfallen. »Er war wohl einfach zu gut gelaunt«, mutmaßte der Zeuge. Auf Höhe des Hotels »Freihof« überholte der Angeklagte plötzlich, obwohl Gegenverkehr mit »Lichthupen« nahte. Dann quetschte er sich rücksichtslos wieder in die Schlange, mehrere Fahrzeuge mussten die reinsten Rettungs- und Notbremsungen hinlegen, um eine Katastrophe zu verhindern.
In Schweicheln dann bremste der Angeklagte den geliehenen 90 PS-Wagen wieder auf 20 Stundenkilometer herunter, beschleunigte dann aber wieder mit quietschenden Reifen.
Damit aber nicht genug: In Höhe der dortigen Tankstelle setzte Johann A. bei einer ganzen Kolonne zum Überholen an und musste wegen des Gegenverkehrs rüde wieder einscheren.
Stefan M. hatte jetzt genug gesehen und mitgemacht und rief verständlicherweise die Polizei an. Wunschgemäß blieb er in ständigem Telefonkontakt, um die Streifenwagenbesatzung zu dirigieren. Johann A. muss das aber mitbekommen haben, denn auf der Ringbahn versuchte er mit gut 170 Sachen zu entkommen, bevor die Polizei ihn vor der Autobahnauffahrt stoppen konnte. Diese plastische und detaillierte Aussage beeindruckte den Angeklagten und vor allem seinen Verteidiger derartig, dass nach einer kurzen Beratungspause ein umfassendes Geständnis mit einer zerknirschten Entschuldigung und dem Versprechen kam, in Zukunft nicht einmal mehr falsch zu parken. Im Gegenzug einigte man sich auf eine fahrlässige (keine vorsätzliche) Straßenverkehrsgefährdung, die mit 720 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze) und insgesamt einem Jahr Führerscheinsperre geahndet wurde.

Artikel vom 29.10.2004