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Wer zahlt,
wenn es kracht?

Das sollten Fahrgemeinschaften wissen

Viele Berufspendler haben inzwischen Fahrgemeinschaften gegründet. Doch was passiert, wenn es auf dem Weg zur Firma einmal kracht? Wer kommt dann für die Schäden auf?

Auch bei Fahrgemeinschaften gilt: Kommt es zu einem Unfall, dann übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Liegt die Schuld am Unfall beim Fahrer der Fahrgemeinschaft, dann zahlt seine Kfz-Haftpflichtversicherung an die anderen Mitfahrer. Der Fahrer selbst erhält allerdings keine Leistungen von der Haftpflichtversicherung.
Es gibt aber auch Fälle, in denen der Fahrer zwar den Unfall verursacht hat, ihn selbst aber keine Schuld trifft, zum Beispiel bei einem geplatzten Reifen oder einem Herzinfarkt am Steuer. Dann zahlt die eigene Haftpflichtversicherung.
Bei allen Unfällen, die sich auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause ereignen, tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein und übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen, Berufshilfe, Sterbegeld, Verletzten- und Hinterbliebenenrente. Sie zahlt nicht für Sachschäden oder Schmerzensgeld. Die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung gelten auch für Fahrgemeinschaften. Voraussetzung dabei ist jedoch immer, dass der direkte Weg zur Firma gewählt wurde.
Dazu zählen auch die Strecken, die zum Abholen der einzelnen Mitfahrer zurückgelegt werden. Ferner sollten die Mitfahrer eine Haftungsbeschränkungserklärung unterzeichnen. Diese schützt den Fahrer vor Ansprüchen der Mitfahrer, die über die Leistungen seiner Versicherung hinausgehen. Zudem sollte man innerhalb der Fahrgemeinschaft regeln, wie die Kosten für Bußgelder aufgeteilt werden, damit es dann keine Verstimmungen gibt, wenn der Wagen einmal geblitzt wird.
Außerdem lohnt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen. Denn zur genauen Berechnung der Betriebskosten müssen nicht nur die Kosten für den Kraftstoff auf die Mitfahrer umgelegt werden, sondern auch anfallende verschleißbedingte Reparaturen, Ölverbrauch, Inspektionen sowie sonstiger Verschleiß und Steuern. Geeignete Vordrucke gibt es bei den verschiedenen Autoclubs.

Artikel vom 04.12.2004