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Bauernhochzeit: Wenn sich zwei Menschen einig geworden waren, entweder durch persönliche Bekanntschaft oder durch Vermittler, wurde die Verlobung gefeiert. Dazu wurde unter Zeugen ein mündlicher Ehevertrag geschlossen. Bei der Hochzeitsfeier selber waren im 19. Jahrhundert Musik und Tanz verpönt. Gesungen wurden allein geistliche Volkslieder, um die Bedeutung des Tages zu feiern.

© LÜBBECKER KREISZEITUNGFolge 275

Artikel vom 09.12.2004