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Aus Briefen an die Redaktion

Klage gegen die
Willkür der Stadt
Der nicht endende Ärger um die Abrechnung der Lärmschutzwand an der Haller Westumgehung (WB berichtete mehrfach) sorgt weiter für Diskussionen und Widerstand - und wird wohl auch die Gerichte in der weiteren Zukunft beschäftigen. Bekanntlich hat die Stadt die Beitragsbescheide herausgeschickt. Zahlreiche Bürger wollen dagegen jetzt gerichtlich vorgehen. Ein Betroffener schildert das Verfahren aus seiner Sicht.
Im November/Dezember 2003 zog die Stadt innerhalb fünf Wochen ein Szenario kurz vor Weihnachten durch, um den Kreis der Beitragszahler für die Wand zu vergrößern. Dafür berief man sich auf eine kurzfristig erstellte Bausatzung - ein »unfehlbares« Gutachten für die Lärmschallmessung und gleichzeitig auf eine sichere Bauplanung - Ausführung.
Danach tat sich ein Jahr sozusagen gar nichts, obwohl man bereits im Mai 2004 eine vollständige Erledigung der vorliegenden Widersprüche per 31. Juli 2004 mit Rundschreiben fix zugesagt hatte. Heute verschiebt man das auf einen zu großen Optimismus und will das u.a. auf erst im August 2004 zuletzt eingegangene Begründungen zurückführen. Auf telefonische Rückfrage bestätigte die Bauleitung dann im Juli neue Berechnungen, aber andererseits will man dieses dann erst wiederum Anfang September festgestellt haben (schriftlich gegenüber dem Unterzeichner) und wurde dann ebenfalls erst im September zusätzliches Personal für die Bearbeitung eingesetzt. Erwähnenswert dazu, es war unsere Bürgermeisterin die auf der öfftliche Anhörung am 24. November 2003 auf Widerspruch - und Klagemöglichkeiten hinwies. Hatte man damals etwa nur Jasager im Publikum vermutet und war dann anschließend über die große Anzahl der eingegangenen Widersprüche überrascht ?
Überraschend entscheidet man sich jetzt auf einmal dafür, »die richtigen« Baukosten aus der Planung der 80er Jahre abzurechnen. Warum nicht gleich so? Will man etwa behaupten, die Entscheidung tatsächlich selbst getroffen zu haben oder war es nicht doch der »richtige« Hinweis eines Widersprüchlers?
Tatsache, exakt nach einem Jahr und mit natürlich fehlender Sensibilität, verschickt man wieder wie in 2003 kurz vor Weihnachten die neuen Bescheide, mit teilweise erhöhten Beträgen und eine Ablehnung für alle Widersprüche. Gleichzeitig versteckt man sich dabei hinter einem Wust von Paragrafen - Gesetzen, um unkundige Bürger abzuschrecken von evtuellen Klagen. Dieses, obwohl Rechtsanwälte in ihren Widerspruchbegründungen auf diverse Fehlerquellen hingewiesen haben, wird nicht individuell geantwortet sondern nur pauschal. Die Eintreibung der Gelder ist vorrangig - der einzelne Bürger nebensächlich. Wer aber gibt die Garantie, dass die Verwaltung jetzt endlich alle Zahlen richtig zur Abrechnung gebracht hat?
Die Betroffenen sollten deshalb jetzt die Möglichkeit eines Klageverfahrens nutzen, je mehr umso besser, damit diese Willkürmaßnahmen der Stadt gestoppt werden können. Die Stadt weiß sicher genau, dass die Ursache für die Berechnungen der Bescheide in der Vergangenheit zu eigenen Lasten liegt, und das muss herausgefunden werden.

HANS-JÜRGEN KIELZum Laibachtal 5 33790 HALLE

Artikel vom 11.12.2004