22.10.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Nur bei »dicker Suppe«


Anders als Nebelscheinwerfer, die bereits bei schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet werden sollten, darf die Nebelschlussleuchte nur bei weniger als 50 Meter Sicht in Funktion sein. Der Grund: Sie strahlt 30 Mal mehr Licht ab als die Schlusslichter und blendet daher bei besseren Sichtverhältnissen nachfolgende Fahrer. Gute Dienste bei der Entfernungsschätzung leisten die reflektierenden Begrenzungspfähle an den Autobahnen. Sie sind im Abstand von 50 Metern aufgestellt. Nebelschlussleuchten, die heute für alle Wagen vorgeschrieben sind, gibt es seit 1967. 1970 waren noch 3000 Unfälle auf Sichtbehinderung durch Nebel zurückzuführen, 20 Jahre später registrierte die Bundesanstalt für Straßenwesen »nur« noch 1457 solcher Unfälle.

Artikel vom 22.10.2004