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Kann eine Grabstätte nicht selbst gepflegt weren, bietet ein Dauergrabpflegevertrag Entlastung. Sowohl die vertraglichen Vereinbarungen als auch der Umfang der Leistungen können flexibel auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen ausgerichtet werden. So gehört neben der regelmäßigen Grabpflege auch die Neuanlage und Bepflanzung des Grabes zum Serviceangebot der Friedhofsgärtner. Auch die Gestaltung des Blumenschmucks zu einer Trauerfeier und die individuelle Anfertigung von Gestecken zu den persönlichen und gesellschaftlichen Totengedenktagen übernehmen Friedhofsgärtner.

Artikel vom 22.10.2004