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Keine Rechtfertigung, das Kind nachts abzuholen


Zu dem Artikel »Robin ist erst vier«:
Da ich selbst an Sorgerechtsregelungen und in der sozialpädagogischen Familienhilfe beteiligt war und die Familie kenne, möchte ich die Gelegenheit ergreifen und folgendes ergänzen: Wir haben die Familie Neustock in ihrem Bemühen erlebt, ihr Pflegekind mit einem schwierigen Hintergrund und nicht immer einfachen Verhaltensweisen nach bestem Gewissen und mit Hingabe zu erziehen. Es gab aus unserer Sicht zu keinem Zeitpunkt eine Rechtfertigung dafür, ein dreijähriges Kind in einer Nacht- und Nebelaktion um 6 Uhr morgens aus seinem Kinderbettchen herauszureißen und mit Polizeischutz abzuführen, besonders auch deshalb, da es ähnliches bereits zuvor hatte verkraften müssen.
Ich kenne aus meiner eigenen Berufserfahrung viele Situationen, in denen Kinder selbst mit Missbrauchs- und Gewalterfahrungen eben leider nicht, wie eigentlich wünschenswert, schnell genug aus den Familien herausgenommen wurden. Warum dann in einer Familie, in der in keiner Weise Gewalt im Verzug war?
Dieses Handeln ist auch bei möglichen verschiedenen Standpunkten zwischen Jugendamt und Pflegeeltern im Hinblick auf den Erziehungsstil der Pflegeeltern nicht nachvollziehbar. Als besonders tragisch empfinde ich es, dass das richterliche Urteil bestätigt, dass kein Fehlverhalten der Pflegeeltern vorlag und sie doch mit dem Gefühl leben müssen, dass einige in ihrem Umfeld sich fragen: War da nicht doch irgend etwas nicht in Ordnung?
INES ECKMANN-WEDUWENDipl. Sozialpädagogin33649 Bielefeld

Artikel vom 10.12.2004